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	<title>BONA VITA 50plus &#187; IHR GUTES RECHT</title>
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	<description>Das Onlinemagazin für Silver Ager</description>
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		<title>Recht bei K&#228;lte, Schnee und Eis</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 11:28:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wolfabo</dc:creator>
				<category><![CDATA[IHR GUTES RECHT]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt eine Menge zu beachten in diesen eisgen Zeiten. Was genau, wei&#223; der ADAC. Er gibt wieder einmal wertvolle Tipps.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>ADAC: Falsches Verhalten auf winterlichen Stra&#223;en kann teuer werden</h3>
<p>Am Wochenende werden weitere Schneef&#228;lle und winterliche Temperaturen das Wetter bestimmen. Das Fahrverhalten sowie die Ausr&#252;stung m&#252;ssen im Interesse der Sicherheit grunds&#228;tzlich an die besonderen Stra&#223;enverh&#228;ltnisse angepasst werden. Andernfalls drohen empfindliche Geldbu&#223;en, ganz zu schweigen von versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach Unf&#228;llen. Der ADAC hat deshalb wesentliche Informationen zum richtigen Verhalten und zu Bu&#223;geldern bei Nichtbeachtung auf winterlichen Stra&#223;en zusammengestellt.</p>
<ul>
<li>Auf verschneiten und glatten Stra&#223;en ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Wer sich nicht daran h&#228;lt und erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zahlen. 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden f&#228;llig, wenn dadurch auch noch der Verkehr behindert wird.</li>
<li>Schneeketten m&#252;ssen aufgezogen werden, wenn es durch Beschilderung vorgeschrieben wird. Fahrzeuge mit Allradantrieb m&#252;ssen dann an mindestens zwei R&#228;dern einer Antriebsachse Ketten aufziehen, sonst droht dem Fahrer ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.</li>
<li>Um freie Sicht zu behalten, muss in der Scheibenwischanlage Frostschutzmittel enthalten sein, sonst gelten die gleichen Strafen wie beim Fahren ohne <a title="Winterreifen" href="http://www.atu.de/autoreifen-felgen-komplettraeder/autoreifen/winterreifen/" target="_blank">Winterreifen</a>. Weitere 10 Euro muss derjenige zahlen, der aus Bequemlichkeit nur ein kleines Guckloch in seine vereiste oder zugeschneite Frontscheibe kratzt. Auch Blinker, R&#252;cklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen m&#252;ssen vor Fahrantritt von Schmutz und Schnee befreit werden. Ebenso sollte das Autodach vom Schnee befreit werden, damit herab fallende Schneemengen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Das Dach ist au&#223;erdem schneefrei zu halten, damit der Schnee beim Bremsen nicht nach vorne auf die Windschutzscheibe rutscht und die Sicht des Fahrers beeintr&#228;chtigt</li>
<li>Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt.</li>
<li>Auch verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind (z.B. Stop, Vorfahrt gew&#228;hren), m&#252;ssen immer beachtet werden. Verst&#246;&#223;e werden ebenfalls mit Bu&#223;geld bestraft.</li>
<li>Der ADAC empfiehlt im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie f&#252;r die Windschutzscheibe sowie einen T&#252;rschloss-Enteiser dabei zu haben. Auch eine warme Decke und Proviant sollten bei l&#228;ngeren Fahrten an Bord sein.</li>
</ul>
<p><em>Quelle: <strong>ADAC</strong></em></p>
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		</item>
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		<title>Mahnbescheid &#8211; was tun?</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Aug 2008 17:35:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wolfabo</dc:creator>
				<category><![CDATA[IHR GUTES RECHT]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsvollzieher]]></category>
		<category><![CDATA[Mahnbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Mahnverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Vollstreckungsbescheid]]></category>

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		<description><![CDATA[Das gerichtliche Mahnverfahren gibt dem Antragsteller die M&#246;glichkeit, auf einfachem, schnellem und kosteng&#252;nstigem Weg einen vollstreckbaren Titel gegen den Antragsgegner zu erlangen ohne dass er in einer gerichtlichen Verhandlung erst eine Verurteilung zur Zahlung erwirken muss.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Wie verh&#228;lt man sich bei Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids ?</h3>
<p>Der gerichtliche <strong>Mahnbescheid</strong> ist zun&#228;chst etwas ganz anderes als ein Mahnschreiben, das beispielsweise ein Verk&#228;ufer seinem Kunden schickt, der mit seiner Zahlung f&#252;r eine gekaufte Sache im R&#252;ckstand ist. Der Mahnbescheid kann n&#228;mlich nur von einem Gericht erlassen werden.</p>
<p>Das gerichtliche <strong>Mahnverfahren</strong> gibt dabei dem Antragsteller die M&#246;glichkeit, auf einfachem, schnellem und kosteng&#252;nstigem Weg einen vollstreckbaren <strong>Titel </strong>gegen den Antragsgegner zu erlangen ohne dass er in einer gerichtlichen Verhandlung erst eine Verurteilung zur Zahlung erwirken muss.</p>
<p>Dazu muss man wissen, dass im Grunde jeder beim zust&#228;ndigen <strong>Gericht</strong> einen <strong>Mahnbescheid</strong> beantragen kann. Das Gericht pr&#252;ft nicht, ob die geltend gemachte Forderung auch wirklich besteht, sondern achtet nur darauf, dass die notwendigen Formalien erf&#252;llt sind.</p>
<p>Wer also einen solchen <strong>Mahnbescheid</strong> vom Amtsgericht zugestellt bekommt, sollte diesen keinesfalls einfach beiseite legen und unt&#228;tig bleiben. Denn selbst wenn die gegen Sie im <strong>Mahnbescheid </strong>geltend gemachte Forderung gar nicht besteht, so kann doch eines Tages der <strong>Gerichtsvollzieher</strong> vor Ihrer T&#252;r stehen.</p>
<p>Der <strong>Mahnbescheid</strong> enth&#228;lt eine Belehrung, dass man innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen kann. Daf&#252;r ist dem <strong>Mahnbescheid</strong> ein Vordruck beigef&#252;gt, den Sie verwenden k&#246;nnen, aber nicht m&#252;ssen. Der Widerspruch ist bei dem <strong>Gericht</strong> einzulegen, das den <strong>Mahnbescheid</strong> ausgestellt hat. Eine Begr&#252;ndung f&#252;r Ihren Widerspruch ist dabei nicht erforderlich</p>
<p>Nach Erhebung des Widerspruchs kommt es, wenn es von dem Antragsteller beantragt wird, zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem dann &#252;ber die Rechtm&#228;&#223;igkeit des geltend gemachten Anspruchs entschieden wird.</p>
<p>Unterbleibt der Widerspruch, so kann der Antragsteller nach Ablauf der zwei Wochen beim Amtsgericht einen <strong>Vollstreckungsbescheid</strong> beantragen, wiederum unabh&#228;ngig davon ob er tats&#228;chlich einen Anspruch gegen Sie hat oder nicht.</p>
<p>Mit diesem <strong>Vollstreckungsbescheid</strong> kann der Antragsteller einen <strong>Gerichtsvollzieher</strong> beauftragen, bei Ihnen zu pf&#228;nden.</p>
<p>Auch gegen den <strong>Vollstreckungsbescheid</strong> k&#246;nnen Sie sich wehren. Und zwar durch die Einlegung eines Einspruchs, der innerhalb von zwei Wochen nachdem Ihnen der <strong>Vollstreckungsbescheid</strong> zugestellt wurde bei Gericht eingehen muss.</p>
<p>Aber selbst bei eingelegtem Einspruch kann aus diesem <strong>Vollstreckungsbescheid </strong>die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Sie haben jedoch die M&#246;glichkeit, eine einstweilige Einstellung der <strong>Zwangsvollstreckung</strong> bei Gericht zu beantragen.</p>
<h3>Beachten Sie:</h3>
<p>Wird innerhalb der Zweiwochen-Frist kein Einspruch gegen den <strong>Vollstreckungsbescheid</strong> eingelegt, so hat dieser die gleiche Wirkung wie ein rechtskr&#228;ftiges Urteil und kann nicht mehr angegriffen werden.</p>
<p>Bei einem Einspruch kommt es auch hier zu einem gerichtlichen Verfahren in welchem &#252;ber die Rechtm&#228;&#223;igkeit der erhobenen Forderungen entschieden wird.</p>
<h3>Wichtig:</h3>
<p>Sollten Sie zu diesem angesetzten Verhandlungstermin nicht erscheinen, so riskieren Sie, dass Sie in dieser Verhandlung trotz Ihrer Abwesenheit durch ein sogenanntes &#8220;zweites Vers&#228;umnisurteil&#8221; zur Zahlung des geforderten Betrages verurteilt werden.</p>
<p><a title="RA. Weikopf &amp; Coll." href="http://www.weikopf.de/index.php?article_id=1"><em>Quelle: Rechtsanw&#228;lte Weikopf &amp; Coll., Jena</em></a></p>
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		<title>MIETRECHT</title>
		<link>http://www.bonavita.info/mietrecht.htm</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jun 2008 12:57:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wolfabo</dc:creator>
				<category><![CDATA[IHR GUTES RECHT]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Als kleine Orientierungshilfe sollen die ver&#246;ffentlichten Gerichtsurteile, die in Deutschland zum Thema Mietrecht ergangen sind, dienen. Der Boden im Bereich Mietrecht ist weit gespannt. Die Palette der Urteile umfasst Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sowie den Bundesgerichtshof.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Urteile aus Deutschland zum Thema Mietrecht -</h2>
<p><img style="float:left;margin-right:10px" class="alignleft" style="float: left;" src="http://farm4.static.flickr.com/3162/2358639216_8890bfe428_t.jpg" alt="Recht" width="49" height="100" />Von nun an werden wir in allen relevanten Bereichen der Rechtssprechung in Deutschland ergangene <strong>Urteile</strong> ver&#246;ffentlichen. F&#252;r den ein oder anderen Leser kann das durchaus eine kleine Orientierungshilfe bedeuten, bevor er sich an eine Anwaltskanzlei wendet. Diese Ver&#246;ffentlichungen erfolgen durch die freundlichen Unterst&#252;tzung der <a title="RA Weikopf &amp; Coll" href="MIETRECHT">Anwaltskanzlei Weikopf &amp; Coll</a>, Jena.</p>
<p><strong>Versp&#228;tete Betriebskostenabrechnung bei unbekannter Mieteradresse</strong></p>
<p>Nach der Vorschrift des § 556 Abs. 3 S. 2 BGB ist der <strong>Vermieter</strong> verpflichtet, die <strong>Betriebskosten</strong> j&#228;hrlich abzurechnen. Vers&#228;umt er diese Frist, kann er an den <strong>Mieter</strong> keine Nachforderungen mehr stellen, es sei denn, er hat die Verz&#246;gerung der Abrechnung nicht zu vertreten. Dieser Ausnahmefall liegt vor, wenn die rechtzeitige &#220;bersendung der Betriebskostennachforderung daran scheitert, dass der Mieter ausgezogen ist, ohne seine neue Adresse mitzuteilen.</p>
<p>Urteil des AG Neuenahr-Ahrweiler vom 23.05.2007<br />
3 C 177/07 &#8211; NJW Heft 4/2008, Seite VIII</p>
<hr size="1" /><strong>Anforderungen an Nachweis eines Werkmangels</strong></p>
<p>In einem vor dem <strong>Bundesgerichtshof</strong> verhandelten Fall kam es entscheidend auf die Frage an, wann der Auftraggeber einer Handwerkerleistung das Vorliegen eines Werkmangels nachgewiesen hat.<br />
Nach Auffassung der Karlsruher Richter gen&#252;gt f&#252;r die Geltendmachung der Rechte des Auftraggebers und f&#252;r die Hemmung der Verj&#228;hrung der Hinweis auf die blo&#223;en Mangelerscheinungen. Die Mangelursachen braucht er &#252;berhaupt nicht mitzuteilen und darf sie auch irrt&#252;mlich falsch angeben. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber f&#228;lschlicherweise annimmt, dass einer objektiven Funktionsst&#246;rung gar kein Mangel, sondern lediglich ein Bedienungsfehler zugrunde liegt.</p>
<p>Urteil des BGH vom 30.10.2007<br />
X ZR 101/06 &#8211; BGHR 2008, 209<br />
NJW-Spezial 2008, 44</p>
<hr size="1" /><strong>Unwirksame Tierhaltungsklausel</strong></p>
<p>Die Klausel in einem formularm&#228;&#223;igen <strong>Wohnungsmietvertrag</strong>, &#8220;Jede <strong>Tierhaltung</strong>, insb. von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Zierv&#246;geln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters&#8221;, benachteiligt den Mieter in unangemessener Weise und ist daher unwirksam, da sie keine Ausnahme f&#252;r Haustiere vorsieht, deren Haltung vom vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch der Mietsache noch gedeckt ist. Dies kann insbesondere bei Kleintieren wie V&#246;geln oder Hamstern angenommen werden.<br />
Ist die Regelung &#252;ber die Tierhaltung wie in diesem Fall unwirksam oder fehlt sie von vornherein, erfordert die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Haustieren zum vertragsgem&#228;&#223;en Gebrauch geh&#246;rt, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, eine umfassende Abw&#228;gung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abw&#228;gung l&#228;sst sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu ber&#252;cksichtigenden Umst&#228;nde so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische L&#246;sung verbietet. Zu ber&#252;cksichtigen sind dabei insbesondere Art, Gr&#246;&#223;e, Verhalten und Anzahl der Tiere, die Besonderheiten der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, au&#223;erdem Anzahl, pers&#246;nliche Verh&#228;ltnisse, Alter und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn sowie Anzahl und Art anderer Tiere im Haus und die bisherige Handhabung durch den <strong>Vermieter</strong> und schlie&#223;lich die besonderen Bed&#252;rfnisse des Mieters.</p>
<p>Urteil des BGH vom 14.11.2007<br />
VIII ZR 340/06 &#8211; BGHR 2008, 168</p>
<hr size="1" /><strong>Abmahnung vor K&#252;ndigung eines Wohnraummietverh&#228;ltnisses</strong></p>
<p>Nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der <strong>Vermieter</strong> ein Wohnraummietverh&#228;ltnis nur ordentlich k&#252;ndigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverh&#228;ltnisses hat. Ein solches Interesse liegt gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB insbesondere dann vor, wenn der <strong>Mieter </strong>seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung ist u.a. dann gegeben, wenn der Mieter die <strong>Miete</strong> oder den Betriebskostenvorschuss st&#228;ndig unp&#252;nktlich und/oder unvollst&#228;ndig zahlt, bzw. wenn der Mieter mit seinen diesbez&#252;glichen Zahlungen in H&#246;he eines Betrages, der die Bruttomiete von zwei Monaten &#252;berschreitet, &#252;ber einen Zeitraum von mehr als zwei Zahlungsterminen hinweg in Verzug ist. Dann besteht sogar das Recht zur au&#223;erordentlichen fristlosen K&#252;ndigung.</p>
<p>Anders als die au&#223;erordentliche K&#252;ndigung setzt die ordentliche K&#252;ndigung eines Mietverh&#228;ltnisses &#252;ber Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters nicht zwingend eine Abmahnung voraus. Allerdings kann der Abmahnung f&#252;r die K&#252;ndigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, dass erst ihre Missachtung eine besonders schwere Vertragsverletzung darstellt. Im Zweifel sollte einer Vermieterk&#252;ndigung wegen einer Vertragsverletzung daher stets eine Abmahnung vorausgehen.<br />
Urteil des BGH vom 28.11.2007<br />
VIII ZR 145/07 &#8211; BGHR 2008, 213<br />
NJW 2008, 508</p>
<hr size="1" /><strong>Vermieter muss f&#252;r Schalld&#228;mmung sorgen</strong></p>
<p>Ein <strong>Mieter</strong> muss den Einbau einer im Keller des Hauses angebrachten W&#228;rmepumpe, die im Schlafzimmer seiner <strong>Wohnung</strong> eine Lautst&#228;rke oberhalb des zul&#228;ssigen Grenzwertes von 25 Dezibel &#252;berschreitet, nicht hinnehmen. Das <strong>Oberlandesgericht</strong> M&#252;nchen verurteilte den Vermieter, geeignete Ma&#223;nahmen zur Begrenzung der L&#228;rmemissionen zu ergreifen.</p>
<p>Beschluss des OLG M&#252;nchen vom 24.10.2007<br />
34 Wx 023/07 &#8211; OLGR M&#252;nchen 2008, 80</p>
<hr size="1" /><strong>Umbauma&#223;nahmen durch Erwerber eines Mietshauses</strong></p>
<p>Der <strong>Vermieter </strong>hatte sein Anwesen verkauft und den K&#228;ufer schriftlich erm&#228;chtigt, bereits vor seiner Eintragung im Grundbuch s&#228;mtliche die Mietverh&#228;ltnisse betreffenden Erkl&#228;rungen im eigenen Namen abzugeben, insbesondere Modernisierungsma&#223;nahmen vorzunehmen sowie entsprechende Rechtsstreitigkeiten zu f&#252;hren. Der K&#228;ufer k&#252;ndigte gegen&#252;ber den Mietern daraufhin Modernisierungsarbeiten in deren Wohnungen an, womit ein Mieter nicht einverstanden war.<br />
Der Bundesgerichtshof gab dem neuen Hauseigent&#252;mer Recht. Das B&#252;rgerliche Gesetzbuch legt den <strong>Vermieter</strong> nicht darauf fest, das Recht zur Modernisierung der von ihm vermieteten Wohnungen stets selbst wahrzunehmen; vielmehr kann er auch einen Dritten dazu erm&#228;chtigen, dieses Recht im eigenen Namen auszu&#252;ben. Die <strong>Mieter</strong> sind dann zur Duldung der von dem Dritten (hier Erwerber des Hauses) geplanten Umbauma&#223;nahmen verpflichtet, sofern dies zu einer Wohnwertverbesserung f&#252;hrt und f&#252;r die Mieter keine unzumutbare Belastung darstellt.</p>
<p>Urteil des BGH vom 13.02.2008<br />
VIII ZR 105/07 &#8211; BGH online</p>
<hr size="1" /><strong>Bundesgerichtshof billigt &#8220;Abflussprinzip&#8221; bei Nebenkostenabrechnung</strong></p>
<p><strong>Mieter</strong> und <strong>Vermieter</strong> stritten dar&#252;ber, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur die Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen, oder ob er auch die Kosten geltend machen kann, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird. Im konkreten Fall rechnete der <strong>Vermieter</strong> f&#252;r das Kalenderjahr 2004 diejenigen Kosten als Wasser- und Abwasserkosten ab, die er im Jahr 2004 an den Wasserversorger gezahlt hatte (so genanntes Abflussprinzip), n&#228;mlich die im Jahr 2004 f&#228;lligen Vorauszahlungen sowie eine Nachzahlung, die er aufgrund der im Sommer 2004 erteilten Abrechnung zu leisten hatte.</p>
<p>Der <strong>Bundesgerichtshof</strong> billigte die Abrechnungsmethode des Vermieters. Dieser war daher berechtigt, nach dem so genannten Abflussprinzip zu verfahren und die von ihm selbst im Jahr 2004 an den Wasserversorger geleisteten f&#228;lligen Zahlungen im Abrechnungszeitraum 2004 anteilig auf die Mieter umzulegen, auch wenn die Zahlungen zum Teil noch f&#252;r den Wasserverbrauch und die Abwasserbeseitigung des Jahres 2003 bestimmt waren. Anderenfalls m&#252;sste ein Vermieter jeweils den Gesamtverbrauch zum Jahresende ablesen oder sch&#228;tzen und die Abrechnungen des Wasserversorgers auf die einzelnen Kalenderjahre aufteilen. Der damit verbundene zus&#228;tzliche Aufwand ist f&#252;r den Vermieter nicht zumutbar.</p>
<p>Urteil des BGH vom 20.02.2008<br />
VIII ZR 49/07 &#8211; NWB 2008, 1015</p>
<hr size="1" /><strong>BGH beanstandet erneut Klausel zu Sch&#246;nheitsreparaturen</strong></p>
<p>In einer langen Reihe mieterfreundlicher Urteile hat der Bundesgerichtshof erneut eine in Formularmietvertr&#228;gen h&#228;ufig verwendete Klausel zu den vom Mieter durchzuf&#252;hrenden Sch&#246;nheitsreparaturen f&#252;r unwirksam erkl&#228;rt. Die Regelung, &#8220;Die <strong>Mietr&#228;ume</strong> sind zum Vertragsablauf ger&#228;umt, sauber und in dem Zustand zur&#252;ckzugeben, in dem sie sich bei regelm&#228;&#223;iger Vornahme der Sch&#246;nheitsreparaturen &#8230; befinden m&#252;ssen, wobei angelaufene Renovierungsintervalle &#8230; vom Mieter zeitanteilig zu entsch&#228;digen sind, und zwar nach Wahl des Mieters in Geld auf der Basis eines Kostenvoranschlages oder durch fachgerechte Renovierung durch den <strong>Mieter</strong>&#8220;, verst&#246;&#223;t gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs.1 S.2 BGB. Die Bundesrichter bem&#228;ngelten insbesondere, dass die Klausel nicht hinreichend klar und verst&#228;ndlich ist, weil ihr nicht entnommen werden kann, was unter einem &#8220;angelaufenen Renovierungsintervall&#8221; zu verstehen ist und wie das f&#252;r die konkrete Berechnung der Abgeltungsquote<br />
ma&#223;gebliche Intervall ermittelt werden soll.<br />
Im entschiedenen Fall scheiterte der Vermieter folglich mit seiner Zahlungsklage wegen der vom Mieter (angeblich) nicht durchgef&#252;hrten Sch&#246;nheitsreparaturen.</p>
<p>Urteil des BGH vom 05.03.2008<br />
VIII ZR &#8211; 95/07 &#8211; BGH online</p>
<hr size="1" /><strong>Angst vor Video&#252;berwachung durch Nachbar</strong></p>
<p>Ein Grundst&#252;ckseigent&#252;mer installierte an seinem Haus mehrere Videokameras, um sich vor Einbrechern zu sch&#252;tzen. Der Grundst&#252;cksnachbar war mit dieser Ma&#223;nahme nicht einverstanden, da er bef&#252;rchtete, die Kameras k&#246;nnten auch auf sein Haus gerichtet werden, was technisch durchaus auch m&#246;glich gewesen w&#228;re.<br />
Das Landgericht Bielefeld sah jedoch allein in der M&#246;glichkeit der Ausrichtung einer oder mehrerer Kameras auf das Anwesen des klagenden Nachbarn noch keine Verletzung seines Pers&#246;nlichkeitsrechts. Lediglich die Bef&#252;rchtung der Videobeobachtung reichte nicht aus, zumal eine entsprechende &#196;nderung der Kamerapositionen wegen des technischen Aufwands ohne weiteres aufgefallen w&#228;re. Das <strong>Gericht</strong> wies die Unterlassungsklage somit ab.</p>
<p>Urteil des LG Bielefeld vom 17.04.2007<br />
20 S 123/06 &#8211; NJW Heft 6/2008, Seite X</p>
<hr size="1" />
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		<title>RECHT AUF REHA-MASSNAHMEN</title>
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		<pubDate>Sun, 09 Mar 2008 18:46:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[IHR GUTES RECHT]]></category>
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		<description><![CDATA[Landessozialgericht und Gesundheitsreform st&#228;rken Rechte von 11 Millionen Schmerzpatienten in Deutschland In einem Urteil hat das Landessozialgericht Hamburg die Rechte von 11 Millionen Schmerzpatienten allein in Deutschland deutlich gest&#228;rkt. &#8220;Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet&#8221; &#8211; so die Urteilsbegr&#252;ndung -, &#8220;der Antragstellerin eine medizinische Rehabilitationsma&#223;nahme in einer Einrichtung zu gew&#228;hren, in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Landessozialgericht und Gesundheitsreform st&#228;rken Rechte von 11 Millionen Schmerzpatienten in Deutschland</strong><br />
In einem Urteil hat das Landessozialgericht Hamburg die Rechte von 11 Millionen <strong>Schmerzpatienten </strong>allein in Deutschland deutlich gest&#228;rkt. &#8220;Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet&#8221; &#8211; so die Urteilsbegr&#252;ndung -, &#8220;der Antragstellerin eine medizinische <strong>Rehabilitationsma&#223;nahme </strong>in einer Einrichtung zu gew&#228;hren, in der eine Schmerztherapie mittels spezieller Blockaden durchgef&#252;hrt werden kann.&#8221; <span id="more-15"></span></p>
<p><a title="Canzlei der Rechtsanw&#228;lte" href="http://www.canzlei.de"><img style="float:left;margin-right:10px" src="http://farm4.static.flickr.com/3162/2358639216_8890bfe428_t.jpg" alt="Ihr gutes Recht" width="49" height="100" align="left" /></a>Gest&#252;tzt durch die Stellungnahmen ihrer behandelnden &#196;rzte konnte die Antragstellerin vor Gericht glaubhaft machen, dass sie eine spezielle Therapieform in einer schmerztherapeutisch ausgerichteten Klinik ben&#246;tige, um das bestehende chronische Schmerzsyndrom<strong> </strong>erfolgreich zu behandeln. Mit diesem Urteil wurde einer Beschwerde gegen einen Beschlu&#223; des Sozialgerichts Hamburg vom 6.11.2006 stattgegeben. Dieses hatte es abgelehnt, der Antragstellerin eine station&#228;re medizinische Rehabilitationsma&#223;nahme in einer angemessenen Klinik zu bewilligen.</p>
<p><strong>Gesundheitsreform setzt eindeutige Rahmenbedingungen</strong><br />
Nicht nur dieses Urteil wird in Zukunft die <strong>Rechte</strong> von Schmerzpatienten weiter st&#228;rken. F&#252;hlten sich bislang viele Patienten von den Krankenkassen<strong> </strong>im Stich gelassen, so hat die Gesundheitsreform hier f&#252;r klare finanzielle Rahmenbedingungen gesorgt. So sind seit dem 1. April 2007 alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation &#8211; wie Schmerztherapien &#8211; <strong>Pflichtleistungen</strong> der gesetzlichen Krankenkassen im ambulanten wie im station&#228;ren Bereich. Die Kosten m&#252;ssen von den Kassen daf&#252;r &#252;bernommen werden. Orientiert am Grundsatz &#8220;<strong>Reha vor Pflege</strong>&#8221; will die Gesundheitsreform Patienten mittels Rehabilitationsma&#223;nahmen unterst&#252;tzen, schneller wieder ein selbst&#228;ndiges Leben f&#252;hren zu k&#246;nnen.</p>
<p>Seit dem 1. April liegt die Genehmigung sinnvoller Ma&#223;nahmen damit nicht mehr l&#228;nger im Ermessen der Krankenkassen. Viele Rentenversicherungen<strong> </strong>und Krankenkassen hatten in der Vergangenheit den Patienten eine angemessene und gezielte Therapie verweigert. Dies hatte bei Schmerztherapie-Patienten oftmals zur Folge, dass sie aus Kostengr&#252;nden an gew&#246;hnliche, nicht ad&#228;quat spezialisierte Reha-Einrichtungen verwiesen wurden. Dabei kann erst &#8220;eine ausf&#252;hrliche Schmerzanalyse mit anschlie&#223;ender Individual-Therapie den betroffenen Patienten helfen, wieder in einen normalen Lebensalltag zur&#252;ckzukehren&#8221;, so Angelika Wicker-Leeser, Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin der Schmerzklinik Bad Mergentheim.&#8221;</p>
<p><strong>&#220;ber das Schmerztherapie-Zentrum Bad Mergentheim</strong><br />
Das <a title="Schmerzklinik" href="http://www.schmerzklinik.com">Schmerztherapie-Zentrum</a> gilt als eine der f&#252;hrenden europ&#228;ischen Fachkliniken f&#252;r chronisch kranke Schmerzpatienten. Die Fachklinik verf&#252;gt &#252;ber ein breites Spektrum an ambulanten und station&#228;ren <strong>Behandlungsmethoden</strong>. Individuelle, moderne Therapien helfen den Patienten, ihre Lebensqualit&#228;t St&#252;ck f&#252;r St&#252;ck zur&#252;ck zu gewinnen. Au&#223;erdem bietet das Zentrum eine kostenlose Beratung f&#252;r Betroffene an. F&#252;r weitere Informationen zum Thema Schmerzerkrankung steht Chefarzt Dr. Martin Krumbeck als Ansprechpartner zur Verf&#252;gung.</p>
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