Überhangmandate bei Kommunalwahl
Mrz 31st, 2009 | By wolfabo | Category: MEIN €URO
In Schleswig-Holstein hatte die Kommunalwahl im Mai 2008 für die Steuerzahler kosten-trächtige Folgen. Durch den Wegfall der Fünf-Prozent-Klausel ist es zu einer Vielzahl von Überhangmandaten gekommen. Das Ergebnis der Verhältniswahl wird durch Ausgleichsmandate wieder hergestellt, die die Kommunalparlamente spürbar aufblähen. Allein bei den kreisfreien Städten und in den Kreistagen sitzen 140 Mandatsträger mehr in den Vertrtretungen als in der letzten Wahlperiode.
Dabei gibt es eine Reihe von Vorschlägen, wie durch eine Änderung des Wahlrechts die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate reduziert werden könnte. Nur zu einer Entscheidung hat sich der Landtag bislang nicht durchringen können, zu sehr wird von den einzelnen Parteien darauf geachtet, welche Auswirkungen diese auf ihre eigenen kommunalpolitischen Vertreter hätte. Ein weiterer Kostenfaktor ist hausgemacht: Durch eine neue Entschädigungsverordnung für kommunale Ehrenämter hat das schleswig-holsteinische Innenministerium den Weg für höhere Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder frei gemacht.
Hiervon wird vor Ort fleißig Gebrauch gemacht, denn es profitieren davon nicht nur die Mandatsträger selbst. In vielen Fällen ist es üblich, dass ein erheblicher Teil der Aufwandsentschädigung an die eigene Partei abgeführt wird. Diese „Spenden“ werden dann noch mit der staatlichen Parteifinanzierung von 38 Cent je Euro aufgestockt. Der Druck der Parteien, die Höchstsätze bei den Aufwandsentschädigungen auszuschöpfen, ist somit groß. Die insgesamt entstehenden Mehrkosten für den Steuerzahler sind durchaus beachtlich. So kostet zum Beispiel der neue Kreistag von Stormarn fast 30.000 Euro im Jahr mehr als bislang. In der Hansestadt Lübeck rechnet man sogar mit jährlichen Mehrkosten von 277.000 Euro.
Quelle: Bund der Steuerzahler
